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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 8 U 141/03, 8 U 141/03 - 33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9658
OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 8 U 141/03, 8 U 141/03 - 33 (https://dejure.org/2003,9658)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.09.2003 - 8 U 141/03, 8 U 141/03 - 33 (https://dejure.org/2003,9658)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. September 2003 - 8 U 141/03, 8 U 141/03 - 33 (https://dejure.org/2003,9658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Werkvertrag: Auftragserweiterung durch Abzeichnung von Stundenlohnzetteln; Bereicherungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbringung von Handwerkerleistungen ohne Auftragserteilung; Unterzeichnung von Rapportzetteln als nachträgliches Anerkenntnis; Anscheinsvollmacht und Duldungsvollmacht; Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag; Ungerechtfertigte Bereicherung; Aufgedrängte Bereicherung

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 I Nr. 1; ; ZPO § 540 I 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 631 I; ; BGB § 670; ; BGB § 683; ; BGB § 812

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 Abs. 1; BGB § 670; BGB § 683; BGB § 812
    Geltendmachung von Restwerklohn bei umstrittener Beauftragung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhebliche Mehrleistungen erbracht: AN erhält trotzdem keine Vergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1994 - VII ZR 186/93

    Formularmäßige Verneinung der Vertretungsmacht eines Bauleiters; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 8 U 141/03
    Dieser Einwand greift jedoch nicht durch, denn die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen, eine nachträgliche stillschweigende Vereinbarung über die Erbringung solcher Arbeiten kann hieraus aber jedenfalls dann nicht hergeleitet werden, wenn der Unterzeichnende keine entsprechende Vertretungsmacht zum Abschluss eines solchen Vertrages hat (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. 2002, Rn. 2027; BGH ZIP 1994, 1607 ff. zu II. 3.).
  • BGH, 22.05.1967 - VIII ZR 25/65

    Anspruch auf Ersatz von Umbaukosten; Teilweise Erledigung bei einer Widerklage;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 8 U 141/03
    Die Bereicherung besteht nämlich nicht in der Vergütung, sondern in der Werterhöhung des Gebäudes nach Sanierung des Daches (vgl. dazu BGH NJW 1967, 2255 f.).
  • OLG Köln, 17.02.1998 - 24 U 147/97

    Wann sind nicht bestellte Zusatzleistungen zu vergüten?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 8 U 141/03
    Dabei versteht man unter dem mutmaßlichen Willen nicht denjenigen, den der Geschäftsführer, hier die Klägerin, subjektiv, sei es auch schuldlos irrtümlich annimmt, sondern denjenigen, den der Geschäftsherr, hier die Beklagte, bei objektiver Beurteilung aller Umstände im Zeitpunkt der Übernahme geäußert haben würde (OLG München NJW-RR 1988, 1013 [1015]; OLG Köln NJW-RR 1999, 526).
  • OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86

    Rechtsnatur der Beschaffungstätigkeit von Krankenkassen; Kostenerstattung für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 8 U 141/03
    Dabei versteht man unter dem mutmaßlichen Willen nicht denjenigen, den der Geschäftsführer, hier die Klägerin, subjektiv, sei es auch schuldlos irrtümlich annimmt, sondern denjenigen, den der Geschäftsherr, hier die Beklagte, bei objektiver Beurteilung aller Umstände im Zeitpunkt der Übernahme geäußert haben würde (OLG München NJW-RR 1988, 1013 [1015]; OLG Köln NJW-RR 1999, 526).
  • KG, 04.12.2012 - 27 U 174/11

    Eigentümer ist nicht immer auch der Auftraggeber: Auftragnehmer geht leer aus!

    Eine Ausnahme hiervon besteht aber dann, wenn derjenige, der die Wertsteigerung herbeigeführt hat, unter Verletzung der erforderlichen Sorgfalt gehandelt hat (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.09.2003, Az: 8 U 141/03).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.02.2005 - 8 U 141/04   

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https://dejure.org/2005,4265
OLG Koblenz, 11.02.2005 - 8 U 141/04 (https://dejure.org/2005,4265)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.02.2005 - 8 U 141/04 (https://dejure.org/2005,4265)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - 8 U 141/04 (https://dejure.org/2005,4265)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben in Emissionsprospekten; Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft (KG); Durchgriffshaftung auf natürliche Personen; Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung; Unzutreffende Aufklärung über die ...

  • Judicialis

    ZPO § 167; ; ZPO § ... 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 688 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 688 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 691 Abs. 2; ; AuslInvestG § 12 Abs. 5; ; AuslInvestG § 21a; ; KAGG § 20 Abs. 5; ; KAGG § 70 Abs. 4; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 278 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Verjährungshemmung trotz fehlerhaft erlassenen Mahnbescheids Haftung des Prospektherausgebers aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Verjährungshemmung trotz fehlerhaftem Mahnbescheid!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2005 - 8 U 141/04
    Nur dann, wenn der Kläger auch bei zutreffender Aufklärung über die steuerlichen Risiken der Anerkennungsfähigkeit der Anlage seine Investitionsentscheidung positiv getroffen hätte, würde es am erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Verletzung der Prospektaufklärungspflicht und dem später eingetretenen Verlust der Anlage fehlen (BGH WM 2003, 1818 = ZIP 2003, 1651).

    Das ist vom Beklagten darzulegen (BGH WM 2003, 2118 = ZIP 2003, 1651).

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2005 - 8 U 141/04
    Art und Umfang der erforderlichen Angaben hängen im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (BGH NJW 1995, 2230; NJW 1996, 2152; NJW 2000, 1420).

    ee) Der Hemmung der Verjährung steht nicht entgegen, dass die Mahnsache nach Erhebung des Widerspruchs nicht alsbald an das Streitgericht abgegeben wurde, denn auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit kommt es für die Frage der Unterbrechung bzw. nunmehr der Hemmung der Verjährung nicht an (BGH NJW 1996, 2152).

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2005 - 8 U 141/04
    Art und Umfang der erforderlichen Angaben hängen im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (BGH NJW 1995, 2230; NJW 1996, 2152; NJW 2000, 1420).

    Anderenfalls würde derjenige benachteiligt, der mit der Einreichung des Mahnantrages nicht bis zum letzten Tag der Frist wartet, sondern diesen schon lange vorher eingereicht hat (BGH NJW 1995, 2230; 3380).

  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 244/01

    Pflichten der Prospekthaftungsverantwortlichen bei Veränderungen nach Herausgabe

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2005 - 8 U 141/04
    Ändern sich diese Umstände nach Herausgabe des Prospekts, so haben die Verantwortlichen davon durch Prospektberichtigung oder durch entsprechende Hinweise bei Abschluss des Vertrages Mitteilung zu machen (BGH ZIP 2004, 312).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2005 - 8 U 141/04
    Art und Umfang der erforderlichen Angaben hängen im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (BGH NJW 1995, 2230; NJW 1996, 2152; NJW 2000, 1420).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2005 - 8 U 141/04
    - sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken an dem Prospekt einen besonderen Vertrauenstatbestand schaffen und Erklärungen abgeben oder sich den Prospekt -z.B. als Anlagenvermittler- zueigen machen (BGHZ 79, 337).
  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 204/96

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2005 - 8 U 141/04
    Insoweit kann nichts anderes gelten als im selbständigen Beweisverfahren, in dem Fehler, die zur Unzulässigkeit des Antrages auf Beweissicherung führen können, der durch den Antrag bewirkten Unterbrechung der Verjährung nicht entgegenstehen, wenn der Antrag nicht als unstatthaft zurückgewiesen worden ist (BGH NJW 1998, 1305 f. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 18.12.2000 - 8 W 663/00

    Mahnverfahren - Unzulässigkeit - Rücknahme des Mahnbescheids - keine Überleitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2005 - 8 U 141/04
    Parallelen zu der im Zusammenhang mit § 688 Abs. 2 Nr. 3 ZPO vertretenen Rechtsprechung (BGH Rechtspfleger 2004, 571; OLGR Dresden 2001, 373) lassen sich demgegenüber nicht ziehen, da es in diesen Fällen an der Zustellung des Mahnbescheides fehlt.
  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    aa) Richtig hat das Berufungsgericht dabei zum Ausgangspunkt genommen, die Zustellung des Mahnbescheids hemme trotz eines Verstoßes gegen § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (dazu sogleich unter bb 2) nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB die Verjährung (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 157/11, WM 2012, 560 Rn. 8; OLG Koblenz, OLGR 2005, 349, 350; OLG München, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 U 3479/07, juris Rn. 84 f.; OLG Stuttgart, ZIP 2014, 2447, 2449).
  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Der Benennung der einzelnen Prospektfehler im Antrag bedarf es demgegenüber nicht (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 11. Februar 2005 - 8 U 141/04, juris Rn. 23; OLG Köln, Urteil vom 30. März 2011 - 13 U 87/10, juris Rn. 32; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juli 2013 - 7 U 95/12, juris Rn. 138 ff.; aA OLG Bamberg, BKR 2014, 334, 336 ff.; OLG München, WM 2008, 581, 588; Reinhart, WuB I G 1.-1.14; jeweils für die Anlageberatung).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 157/11

    Rechtsmissbräuchliche Verjährungshemmung durch Mahnbescheid

    b) Soweit in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum neben der Frage, ob ein aufgrund objektiv falscher Angaben des Antragstellers erlassener Mahnbescheid zur Herbeiführung einer Verjährungshemmung geeignet ist (vgl. OLG Koblenz, NJOZ 2005, 1997, 1999; Musielak/Voit, ZPO, 8. Aufl., § 693 Rn. 4; MünchKommZPO/Schüler, 3. Aufl., § 688 Rn. 12), auch die Frage erörtert wird, wie es sich etwa bei einer vorsätzlich falschen Erklärung des Antragstellers zu den von § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO geforderten Umständen verhält, wird die Auffassung vertreten, dass eine Berufung des Antragstellers auf die verjährungshemmende Wirkung eines zugestellten Mahnbescheids rechtsmissbräuchlich sei.
  • OLG Koblenz, 23.09.2015 - 5 U 212/15

    Pauschalpreis vereinbart? Auftraggeber muss Angaben zu Ort, Zeit und

    Zuständigkeits- oder Zulässigkeitsdefizite stehen der Hemmung der Verjährung nicht entgegen (vgl. etwa BGH, NJW 2012, 995, 996; OLG Koblenz, OLGR 2005, 349; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearb. 2014, § 204 BGB, Rn. 54; BeckOGKBGB/Meller-Hannich, § 204 BGB, Rn. 121; MünchKommBGB/Grothe, 6. Aufl. 2012, § 204 BGB, Rn. 33).
  • OLG Bamberg, 20.11.2018 - 6 U 19/18

    Haftung des Rechtsanwalts

    Es trifft nicht zu, dass bis zu diesem Zeitpunkt außer einem Urteil des OLG Koblenz vom 11.02.2005 (8 U 141/04) keine Rechtsprechung und keine Literaturmeinung zu der Frage existiert hat, ob die Berufung auf eine eingetretene Hemmung der Verjährung im Einzelfall wegen § 242 BGB als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein kann.
  • OLG Bamberg, 04.06.2014 - 3 U 244/13

    Kapitalanlage - Schadensersatz wegen Beratungsfehlern - Verjährung -

    (2) Demgegenüber hat das OLG Koblenz in seinem Urteil vom 11.02.2005, Az. 8 U 141/04, NJOZ 2005, 1997, ebenso wie das OLG Köln in seinem Urteil vom 30.03.2011, Az. 13 U 87/10, Tz. 32 und dem Urteil vom 20.07.2011, Az. 13 U 89/10 Tz. 34, jeweils online abrufbar unter juris.de, die bloße Bezeichnung der Beteiligung zur Individualisierung ausreichen lassen.
  • OLG Braunschweig, 21.11.2018 - 10 U 90/18

    Anforderungen an den Inhalt eines Güteantrags zum Zwecke der Verjährungshemmung

    Der Benennung der einzelnen Prospektfehler im Antrag bedarf es demgegenüber nicht (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 11. Februar 2005 - 8 U 141/04, juris Rn. 23; OLG Köln, Urteil vom 30. März 2011 - 13 U 87/10, juris Rn. 32; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juli 2013 - 7 U 95/12, juris Rn. 138 ff.; aA OLG Bamberg, BKR 2014, 334, 336 ff.; OLG München, WM 2008, 581, 588; Reinhart, WuB I G 1.-1.14; jeweils für die Anlageberatung).
  • OLG Bamberg, 19.06.2019 - 8 U 100/18

    Schadensersatzanspruch der Rechtsschutzversicherung wegen Pflichtverletzung des

    Es trifft schon nicht zu, dass bis zum Zeitpunkt der vorgenannten höchstrichterlichen Entscheidung außer einem Urteil des OLG Koblenz vom 11.02.2005 (Az.: 8 U 141/04) keine Rechtsprechung oder Literaturmeinung zu der Frage existierte, ob die Berufung auf eine eingetretene Hemmung der Verjährung im Einzelfall wegen § 242 BGB als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein könnte.
  • LG Düsseldorf, 21.11.2014 - 8 O 302/13
    Auch in dem dort und von der Klägerin in C genommenen Urteil des OLG Koblenz vom 11. Februar 2005 - 8 U 141/04 und ebensowenig in dem von der Klägerin weiter in C genommenen Urteil des OLG Köln vom 20. Juli 2011 - 13 U 89/10 (beide bei juris) ist ausgesprochen, dass ein auf Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung gerichteter Schadensersatzanspruch mahnfähig sei; vielmehr geht es dort einzig um die Frage, ob der ggf. unzulässig erwirkte Mahnbescheid trotz Verstoßes gegen § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Verjährung hemmt.
  • VG Frankfurt/Main, 22.02.2010 - 1 L 109/10
    Insbesondere die Nichteinhaltung des ursprünglich prospektierten Finanzierungszeitplans aufgrund des mangelnden Einwerbeerfolgs des benötigten Kapitals ist als wesentliche Angabe im Sinne des § 11 VerkProspG i.V.m. § 9 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 9 Verkaufsprospektverordnung zu bewerten (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 11.02.2005, Az.: 8 U 141/04, Juris; so auch Maas/ Voß, BB 2008, S. 2302, 2309; Elsen/Jäger, BKR 2009, S. 190, 191).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.07.2004 - I-8 U 141/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,61778
OLG Düsseldorf, 29.07.2004 - I-8 U 141/03 (https://dejure.org/2004,61778)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2004 - I-8 U 141/03 (https://dejure.org/2004,61778)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - I-8 U 141/03 (https://dejure.org/2004,61778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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